Privatrechtsschutz

Bestimmt kennen Sie das Gefühl, wenn Sie ganz genau wissen, dass Sie im Recht sind und Ihr Gegenüber widerspricht Ihnen, weil er/sie von sich selbst genau dasselbe denkt. Die private Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor hohen Kosten durch Gerichtsverfahren, Verwaltungs- und Mediationskosten. Im Falle des Falles müssen Sie daher aus finanziellen Gründen nicht auf ihr Recht verzichten.

Was deckt eine gute private Rechtsschutzversicherung meistens ab:

Rechtsberatung: Sie werden beraten, wie Sie sich in bestimmten Situationen für Sie optimal verhalten und ob im konkreten Fall das Einschreiten eines Rechtsanwaltes erforderlich ist.

1. Allgemeiner Schadenersatzrechtsschutz: Wenn Sie einen Schaden erlitten haben, wird unterschieden zwischen:

  • Personenschaden → Streitgrund: Schmerzensgeld
  • Sachschaden → Streitgrund: Schadenersatz für materiellen Schaden
  • Vermögensschaden → Streitgrund: z.B. Verdienstentgang

2. Allgemeiner Strafrechtsschutz inkl. Ermittlungsstrafrechtsschutz

  • gerichtliche Strafverfahren → laut Strafgesetzbuch, Streitgrund: z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung(,)
  • Verwaltungsstrafverfahren → bei Verstoß gegen andere Gesetze, Streitgrund: z.B. wegen Kfz-Delikten, Lärmen in der Öffentlichkeit
  • Ein Versicherungsschutz bei Vorsatzdelikten muss extra vereinbart sein und ist nicht automatisch in jedem Strafrechtsschutz enthalten. Hier gilt:

3. Vorsatzdelikte
Versicherungsschutz gilt bei:

  • bei Freispruch
  • bei Einstellung des Verfahrens
  • bei Verurteilung wg. Fahrlässigkeitsdeliktes

Versicherungsschutz gilt nicht bei:

  • bei Mord, Totschlag
  • für gewerbsmäßige Begehung
  • für Delikte gegen die Ehre

• Ermittlungsstrafrechtsschutz → bietet rechtliche Unterstützung bei eingeleiteten Untersuchungen durch den Staatsanwalt, um ein Gerichtsverfahren bereits im Vorfeld zu verhindern

4. Lenkerrechtsschutz

  • Schadenersatzrechtsschutz → Streitgrund: z.B. Einforderung von Schmerzensgeld, wenn Sie mit einem fremden Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall verletzt werden
  • Strafrechtsschutz → Streitgrund: z.B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, weil ihr Gegenüber bei einem durch Sie selbst verschuldeten Unfall verletzt wurde.
  • Führerscheinrechtsschutz → Streitgrund: z.B. wenn einem Versicherten aufgrund überhöhter Geschwindigkeit beim Lenken eines ((fremden)) Fahrzeuges unberechtigt der Führerschein abgenommen wird

5. Allgemeiner Vertragsrechtsschutz – Konsument & Vertrag

  • Verträge über bewegliche Sachen (Fernseher, Computer, …)
  • Kaufvertrag → Streitgrund: z.B. funktionsunfähiges Elektrogerät gekauft
  • Darlehensvertrag → Streitgrund: z.B. an einen Freund verliehenes Geld wird nicht zurückgezahlt
  • Reisevertrag → Streitgrund: z.B. nach angetretener Reise machen Sie Reisemängel im Reisebüro, bei dem Sie gebucht haben, geltend
  • Werk(s)verträge über unbewegliche Sachen (Dienstleistungen durch Handwerker)
  • Streitgründe: viele →

KEIN Versicherungsschutz für:

  • Kauf und Finanzierung eines Hauses/Wohnung/Grundstückes
  • Errichtung, Planung eines Hauses
  • Umbau an Haus oder Wohnung, für den eine baubehördliche Genehmigung benötigt wird

6. Versicherungsvertragsrechtsschutz

  • Streitigkeiten aus privaten Versicherungsverträgen, z.B. Haushaltsversicherung, Kfz-Versicherung, Kasko, …

7. Gutachtenrechtsschutz

  • Kostenübernahme von außergerichtlichen Gutachten um ihren Anspruch zu untermauern oder ihre Unschuld zu bestätigen (in privaten Versicherungsstreitigkeiten)

8. Datenrechtsschutz → Streitgrund: z.B. Sie bringen mithilfe eines Anwaltes Klage auf Löschung der personenbezogenen Daten ein, die bei einem Adressverlag gespeichert sind, und die dieser nicht löschen möchte.

9. Steuerrechtsschutz → Streitgrund: z.B. Sie haben Ihre neue Uhr bei der Einfuhr nicht verzollt. Ihr Anwalt stellt klar, dass es sich um ein Billigimitat handelt und der Vorwurf haltlos ist

10. Sonderleistungen sind oft folgende Deckungen:

  • Ausfallversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden → Streitgrund: z.B. ein gerichtlich zugesprochenes Schmerzensgeld ist nicht einbringlich zu machen.
  • Deckung für nebenberuflich(e) selbständige Tätigkeit, evtl. mit allgemeinem Vertragsrechtsschutz bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze (von € 6.000)
  • Versicherungsvertragsrechtsschutz aus ehemaliger selbständiger/betrieblicher Tätigkeit

Zusatzpakete werden angeboten für

Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen – Arbeit & Soziales
Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber:(,) z.B. Unberechtigte Entlassung (Kündigung) anfechten

Sozialversicherungsrechtsschutz – Arbeit & Soziales
(gedeckt sind) Streitigkeiten mit den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern (gesetzliche Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung): z.B. Gegen die Höhe der verrechneten Beiträge vorgehen

Liegenschaftsrechtsschutz – Wohnung & Eigentum
Schutz als Eigentümer, Mieter oder Pächter bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen für sämtliche von Ihnen selbst genutzte(n) Wohneinheiten

Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus:

  • Miet-, Pachtverträgen (Mietzinserhöhung, Betriebskosten, …)
  • Dinglichen Rechten (Lärm-, Geruchsbelästigung, Besitzstörung, …)
  • Verwaltungsverträgen am Objekt (Streit mit der Hausverwaltung)

Rechtsschutz in Erb- und Familienrechtssachen – Familie & Erbschaft

Rechtsschutz in Erbrechtssachen – Streitigkeiten aus dem Erbrecht

Versicherungsschutz gilt bei:

  • Testamentsanfechtung
  • Richtigkeit der Berechnung des Pflichtteils
  • Enterbung
  • Legat = Vermächtnis (Anordnung des Erblassers an den Erben, einen bestimmten Vermögensgegenstand an eine andere Person zu übergeben)

Versicherungsschutz gilt nicht bei:

  • Tod des Erblassers vor Versicherungsbeginn
  • Tod des Erblassers innerhalb eines Jahres nach Abschluss
  • im Verlassenschaftsverfahren (vom Staat vorgesehenes bezirksgerichtliches/notarielles Verfahren zur Abwicklung des Nachlasses, ist kein Rechtsstreit)
  • Erbteilungsklagen (2 Personen erben ein Grundstück. Mittels Klage soll der Verkauf der Liegenschaft erzwungen werden und der Erlös geteilt werden – gehört nicht ins Erbrecht → nicht versicherbar

Rechtsschutz in Familienrechtssachen

  • Eherecht (Unterhalt, vermögensrechtliche Streitigkeiten)
  • Rechte zwischen Eltern und Kindern (Unterhalt, Besuchsrecht, Obsorge)
  • Vaterschaftsfeststellung
  • Vormundschaft (Obsorge für minderjährige Kinder)
  • Sachwalterrecht (für behinderte Personen)

In Außerstreitverfahren besteht Versicherungsschutz nur in der 2. Instanz, also, wenn das Gericht in 1. Instanz eine Entscheidung getroffen hat und Sie diese anfechten möchten.
Ins Außerstreitverfahren gehören

  • Unterhaltsverfahren zwischen Eltern und Kindern
  • Besuchsrecht der Eltern
  • Obsorge betreffend Kinder
  • Sachwalterbestellung

KEIN Versicherungsschutz für:

  • Scheidungsverfahren
  • Angelegenheiten, die mit der Scheidung in Zusammenhang stehen, wenn sie innerhalb von einem Jahr nach Abschluss des Scheidungsverfahrens auftreten
  • Vaterschaftsangelegenheiten, wenn die Geburt des Kindes vor Versicherungsbeginn oder innerhalb von 9 Monaten nach Versicherungsbeginn liegt

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