Rechtsschutzversicherung Familie
Der Familienrechtsschutz ist dem Privatrechtsschutz gleichzustellen. Über die Definition der mitversicherten Personen ist geregelt, dass neben dem Versicherungsnehmer auch Ehegatten bzw. Lebensgefährten (bei vielen Versicherungen auch gleichgeschlechtliche Lebensgefährten) und minderjährige Kinder mitversichert sind. Volljährige Kinder sind meist bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, wenn sie noch in der Ausbildung sind, über kein eigenes Einkommen verfügen und im gemeinsamen Haushalt leben (Ausnahme: Studentenwohnung + Wohnsitz noch bei den Eltern).
Vorsicht gilt, wenn sie einen sog. Single-Rabatt in Anspruch genommen haben und ihre Versicherung dadurch günstiger wurde. In diesem Fall ist ausschließlich der Versicherungsnehmer alleine versichert. Vergessen sie daher nicht den Single-Rabatt aus dem Vertrag zu entfernen, wenn weitere Personen in ihrem Haushalt mitversichert sein sollen.
Sollten sie explizit Streitigkeiten aus dem Familienrecht abgesichert haben wollen, so ist dies durch den Zusatzbaustein Erb- und Familienrecht möglich. Diese Erweiterung umfasst Streitigkeiten aus dem
- Eherecht (Unterhalt, vermögensrechtliche Streitigkeiten)
- Rechte zwischen Eltern und Kindern (Unterhalt, Besuchsrecht, Obsorge)
- Vaterschaftsfeststellung
- Vormundschaft (Obsorge für minderjährige Kinder)
- Sachwalterrecht (für behinderte Personen)
Kein Versicherungsschutz besteht bei Scheidungsverfahren!
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